Leistungen und Hilfen
Materielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde
Personen, die minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst geworden sind, können sich an die beauftragten Ansprechpersonen der (Erz-) Diözese oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat beschäftigt war. Die Antragsformulare und nähere Informationen finden Sie hier.